Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

von Dr. Michael Korte

Die Bundesregierung hat am 19.09.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus auf den Weg gebracht. Durch eine neue Sonderabschreibung von 20 % der Herstellungskosten für neue Mietwohngebäude in den ersten vier Jahren soll der Bau neuen Wohnraums im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Neben den gesetzlichen Regeln – Afa von 2 % – können zusätzlich jeweils 5 % der Gebäudeherstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. In gleicher Weise gefördert werden Anschaffungskosten, soweit diese auf Neugebäude entfallen. Die Wohnungen müssen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung sowie in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen, ansonsten sind die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen rückgängig zu machen.

Die Förderung erfolgt nur, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000,- € je m² Wohnfläche nicht übersteigen. Die Förderung ist zusätzlich begrenzt auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes von maximal 2.000,- € je m² Wohnfläche, d.h. die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung ist auf diesen Betrag je m² Wohnfläche gedeckelt.

Der erforderliche Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt bzw. getätigt werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich erst Anfang des Jahres 2019 abgeschlossen werden.