29 Aug Investition ist nicht unerheblich
Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 29.08.2008
Die Kosten für Energieausweise sind steuerlich absetzbar
Die Kosten für die neuen Energieausweise belasten viele Hausbesitzer erheblich. In vielen Fällenmachen diese Kosten über 500,00 € aus. Hierbei stellt sich jetzt die Frage, ob diese Kosten voll zuLasten des Hauseigentümers gehen. Dabei ist grundsätzlich wohl festzustellen, dass eine Umlagedieser Kosten für die Energieausweise im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen auf die Mieternicht möglich ist. Deswegen gehen diese Kosten grundsätzlich zunächst zu Lasten derHauseigentümer.
Berücksichtigung bei Steuererklärungen
Bei vermieteten Immobilien sind diese Kosten aber grundsätzlich als Werbungskosten im Rahmender Steuererklärung Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Werden diese Energieausweise aberzeitnah mit einem Grundstücksverkauf erstellt, so besteht die Gefahr, dass die Finanzämter dieseKosten nicht als laufende Werbungskosten beurteilen, sondern als nichtabzugsfähige Kosten imZusammenhang mit dem Grundstücksverkauf ansehen. Dann erfolgt grundsätzlich eine Zurechnungzu der nichteinkommensteuerbaren Vermögenssphäre. In diesen Fällen kommt also ein Abzug alsWerbungskosten im Rahmen der Steuererklärung Vermietung und Verpachtung nicht in Betracht. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn ein Verkauf innerhalb der steuerpflichtigen 10-jährigenSpekulationsfrist erfolgt. In diesem Falle ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig,so dass dann in einem solchen Falle auch alle Kosten, die mit dem Verkauf im Zusammenhangstehen, steuerlich abzugsfähig sind. Grundsätzlich ist es in bestimmten Fällen ja auch möglich,einen sogenannten Verbrauchsausweis sich ausstellen zu lassen. Dieser ist schon in der Regel fürnur wenige Euro zu haben, denn dieser Ausweis richtet sich nach dem tatsächlichenEnergieverbrauch der vergangenen drei Jahre. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,dass erst ab Oktober diesen Jahres es auf Baujahr und Größe des Hauses ankommt. Gebäude mitvier oder weniger Wohnungen, für die ein Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, benötigendann immer die teurere Form des Energieausweises. Bei diesem besonderen Energieausweis spieltnämlich der Zustand des Gebäudes und der Heizung eine große Rolle und hier wird der konkreteEnergiebedarf ausgerechnet. Für Neubauten muss bereits zur Zeit ein solcher Energieausweiseerstellt werden.
August/ 2008
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