Mit der Statistik

Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 13.06.2009

Überprüfung von Fahrtenbüchern / Kontrolle durch Chi-Quadrat-Test

Nach Auffassung der Richter des Finanzgerichtes Münster kann mit dem so genannten Chi-Quadrat-Test kontrolliert werden, ob ein Fahrtenbuch manipuliert ist oder nicht. Wird dem Finanzamt zum Nachweis der betrieblichen oder beruflichen Nutzung des Firmenfahrzeuges ein Fahrtenbuch vorgelegt und erweckt es den Anschein, nachträglich erstellt zu sein, können nach Auffassung der Richter des Finanzgerichtes Münster mit dieser Testmethode Ungereimtheiten bei der Führung des Fahrtenbuches EDV-gesteuert aufgedeckt werden.

Der Chi-Quadrat-Test ist eine Methode aus der Statistik und diese Methode unterstellt, dass der prozentuale Anteil aller vorkommenden Zahlen von 0 bis 9 vor oder nach dem Komma ungefähr gleich groß sein muss. Wenn ein Steuerzahler sein Fahrtenbuch nachträglich erstellt und dabei die Daten frei erfunden hat, ist nach Auffassung der Statistiker der prozentuale Anteil der Zahlen von 0 bis 9 nicht mehr im statistischen Gleichgewicht. Nach vorliegenden Erfahrungswerten wird das Ungleichgewicht dadurch herbeigeführt, dass jeder Mensch unbewusst Sympathien für bestimmte Zahlen entwickelt und diese dann häufiger verwendet, so zum Beispiel auch bei Eintragungen in einem Fahrtenbuch.

Die Richter des Finanzgerichtes hatten im Urteilsfall die steuerliche Zuverlässigkeit des Fahrtenbuches auf Grund der Erkenntnisse aus dem Chi-Quadrat-Test verneint. Dabei war jedoch vorrangig die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches verneint worden. Der Steuerpflichtige hatte von seinem Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, das er auch privat nutzen durfte. Im Regelfall wird dabei der Privatanteil nach der sogenannten 1 %-Methode ermittelt. Abweichungen können nach den Regelungen des Gesetzes durch ein Fahrtenbuch widerlegt werden. Dabei muss das Fahrtenbuch aber mit den erforderlichen Angaben zu Reisezweck, Zielort, aufgesuchten Geschäftspartnern, Zeitangabe, Kilometerstände zu Beginn und Ende einer jeden betrieblichen Fahrt erstellt werden und in einem Heft (also keine lose Blattsammlung) aufgezeichnet werden. Nachträgliche Erstellungen genügen diesen Anforderungen nicht.

Im Urteilsfall waren diese aber nachträglich angefertigt worden. Ungereimtheiten ergaben sich aus den vorgelegten Tankbelegen, wobei zwischen Darstellung im Fahrtenbuch und dem Ort der Tankstelle Widersprüche aufgetaucht waren. Der Berichterstatter hatte dann selber auch noch seine Einschätzung durch den oben genannten Chi-Quadrat-Test untermauert. Die Ergebnisse wiesen eine Abweichung von dem Sollwert auf. In dem Urteil wird darauf hingewiesen, dass der Chi-Quadrat-Test auf der Erkenntnis begründet ist, dass jeder Mensch unbewusst Sympathien und Antipathien gegenüber bestimmten Zahlen hat. Mit dem Chi-Quadrat-Test wird festgestellt, ob sich derartige Bevorzugungen oder Benachteiligungen statistisch feststellen lassen. Da dies im Urteilsfall so war, konnte der Steuerpflichtige die Anwendung der 1 %-Regelung nicht verhindern.
(AZ: Finanzgericht Münster, 07.12.2005, 1 K 6384/03 E)

Stand Juni 2009
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