09 Nov Neue staatliche Förderung für eine Erwerbsminderungs-Basisrente
von Dr. Michael Korte, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer –veröffentlicht in der Recklinghäuser Zeitung am 06.11.2015
Die Altersvorsorge gerät immer mehr in den Fokus des Gesetzgebers. Da die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und den tatsächlichen Bedürfnissen immer größer wird, ist dem Staat bewußt, dass private Vorsorge Not tut. Diese wird derzeit durch steuerliche Entlastungen gefördert.
Bisher waren bereits bekannt die sogenannten Riester-Renten (vor allem für renten- und versicherungspflichtige Arbeitnehmer) und sogenannte Rürup-Renten für alle Steuerpflichtige (besonders attraktiv insbesondere für Selbstständige und Freiberufler). Die von der vorherigen Regierung eingeführten AS-Fonds für die Altersvorsorge wurden politisch nicht weiter unterstützt und verschwanden von der Bildfläche.
Nunmehr hat der Gesetzgeber nicht nur die Altersvorsorge in die Förderung mit einbezogen, sondern auch die Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass es sich um einen zertifizierten Rentenversicherungsvertrag handelt, wobei die Zertifizierung erst ab dem 01.01.2014 erteilt werden kann. Inhaltlich muss die Versicherung vorsehen, dass der Versicherungsnehmer mindestens 12 Monate aufgrund von Körperverletzung, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes voll erwerbstätig zu sein. Eine teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, wenn er weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, eine volle Erwerbsminderung liegt bei Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag vor.
Der Gesetzgeber hat weiter zur Voraussetzung gemacht, dass eine lebenslange Rente gezahlt wird. Dies stellt eine Neuerung gegenüber den bisher angebotenen Policen dar. Die Versicherer waren nämlich der Auffassung, dass Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nur bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt werden müssen. Danach wird diese Absicherung ersetzt durch die normale Altersrente. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Anforderungen sind bisher nur wenige Policen am Markt. Fachleute rechnen mit einer deutlichen Verteuerung der Beiträge wegen der o.g. Besonderheit (Rentenzahlung auch nach Eintritt des üblichen Renteneintrittsalters).
BMF-Schreiben vom 10.01.2014 IV C 3-S 2221/12/10010:003