Prüffelder 2014 – Liste der OFDNRW

von Dr. Michael Korte, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat eine Liste herausgegeben, in der alle Sachverhalte aufgelistet sind, bei denen die Finanzämter besonders hinschauen. Dies betrifft in erster Linie Einkommensteuererklärungen, daneben aber auch Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen, die in 2014 für die Vorjahre eingereicht werden, also insbesondere die Erklärungen für 2012 und 2013.

Beim Finanzamt Recklinghausen gibt es folgende Schwerpunktsachverhalte, die intensiver geprüft werden: Verluste bei beschränkter Haftung § 15 a EStG, Verluste bei § 17 EStG, Satzungsprüfungen bei Gemeinnützigkeiten, hohe Erhaltungsaufwendungen und die Kaufpreisaufteilung bei Vermietungseinkünften sowie die Thesaurierungsbesteuerung von einbehaltenen Gewinnen.

Beim Finanzamt Marl werden Vermietungseinkünfte als Schwerpunkt genauer überprüft, wenn es sich um eine erstmalige Vermietung handelt. Im Bereich der Unternehmenssteuern werden Gewinne und Verluste gemäß § 8 b KStG, Gewerbeverluste und der Verlustabzug nach § 8 c KStG intensiver geprüft.