Prüffelder der Finanzverwaltung 2021

von Dr. Michael Korte

Die Oberfinanzdirektion in Nordrhein-Westfalen hat eine Liste mit den wichtigsten Prüffeldern für 2021 veröffentlicht. Besonderer Schwerpunkt ist in diesem Jahr die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (sogenannte Liebhaberei) bei den Gewinneinkünften (§18 und § 15 EStG). Neben diesem für alle Finanzämter in NRW geltende Prüffelder wurden auch Schwerpunkte für die einzelnen Finanzämter festgelegt, beispielsweise für das Finanzamt Marl: ESt-Überschusseinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – dort insbesondere erstmalige doppelte Haushaltsführung.

Beachte: bei den Prüffeldern handelt es sich nur um Schwerpunkte; Steuerpflichtige, die von einem Prüffeld besonders betroffen sind, werden von der Oberfinanzdirektion gebeten, zur Arbeitserleichterung die notwendigen Angaben und Unterlagen direkt mit der Steuererklärung einzureichen – als Ausnahme zur sogenannten Belegvorhaltepflicht.