Raucherpause nicht versichert

von RA/StB/vBP Gregor-Bernward Sprißler – veröffentlicht in der Recklinghäuser Zeitung

Armbruch auf dem Weg in die Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Die Absicherung gegen Berufsunfälle ist grundsätzlich sehr umfassend. Auch Fahrten von und zur Arbeitsstelle fallen grundsätzlich z.B. darunter. Umso mehr verwundert es, wenn nicht sämtliche Wege während der Arbeitszeit versichert sind. Einen gar nicht so seltenen Fall hatte jetzt das Sozialgericht Berlin zu entscheiden. Dabei war die Arbeitnehmerin auf dem Rückweg von der Raucherpause während der Arbeitszeit mit dem Hausmeister zusammengestoßen. Diesem fiel ein Eimer Wasser zu Boden und die Arbeitnehmerin rutschte aus. Als Ergebnis brach sie sich den rechten Arm.

Naheliegenderweise wollte sie diesen Unfall als Berufsunfall bei der Berufsgenossenschaft geltend machen. Damit stieß sie aber auf wenig Gegenliebe. Vielmehr lehnte diese die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das von der Arbeitnehmerin angerufene Sozialgericht gab der Berufsgenossenschaft recht. Das Gericht wies zur Begründung darauf hin, dass abzustellen ist auf den Anlass für den Weg. Wer zur Kantine geht, um ein Mittagessen einzunehmen, trifft auf Verständnis der Richter. Derartige Wege dienen der Erhaltung der Arbeitskraft. Das Rauchen beinhaltet aber aus der Sicht der Richter den Konsum eines Genussmittels; derartige Vorgänge gehören nicht zum beruflichen, sondern zum persönlichen und privaten Lebensbereich und unterfallen nicht dem Schutz der Berufsgenossenschaft.

Der Weg zur Kantine zwecks Essen und Trinken ist damit versichert, nicht hingegen der Weg von und zur Raucherpause. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte daher in der nächsten Instanz aufgehoben werden.

(Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30.1.2013, Az. S 68 U 577/12)