Rechtliche und praktische Vorsorge für den Notfall

Testament/Vorsorgevollmacht/Notfallmappe

Aus vielen negativen Erfahrungen kann jeder Berater nur die Schlussfolgerung ziehen, dass rechtzeitige Vorsorge für den Notfall dringend geboten ist. Unter „Notfall“ sind dabei die vielfältigen Wechselfälle des Lebens zu verstehen. Neben einem Unfall, der mit krankheitsbedingten – möglicherweise auch länger dauerndem – Ausfall im Betrieb oder als Ernährer verbunden ist, zählen auch dazu die überraschenden Todesfälle.

Die Vorsorge kann und sollte dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen.

Zum einen gilt es die Erbfolge rechtzeitig zu regeln. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die je nach Güterstand und Familienstand unerwartete Auswirkungen haben kann (beispielsweise bei kinderlosen Ehepartnern erben Eltern/Geschwister).

Zum anderen ist auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall ratsam, dass der Betroffene krankheits-, unfall- oder altersbedingt nicht mehr der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit dem persönlichen Umfeld, da Vollmachten nur an Personen vergeben werden sollten, zu denen Vertrauen besteht. Ansonsten müsste mit einer Überwachungsvollmacht oder einer Betreuung durch das Amtsgericht operiert werden.

Besonders beachtet werden müssen auch Sonderfälle wie beispielsweise minderjährige Kinder und geschiedene Eltern. Ist ein Elternteil vermögend, ist aufgrund der Scheidung häufig das Vertrauen zur Vermögens- und Personensorge des anderen Elternteils eingeschränkt. Die Personensorge kann dann anderen Personen als dem Ex-Ehepartner übertragen werden. Auch hierzu bedarf es aber einer vorherigen Anordnung und Regelung.

Häufig ist eine derartige Regelung getroffen, im „Notfall“ weiß aber niemand, wo die Dokumente liegen und welchen Inhalt sie haben. In einem derartigen Fall macht es Sinn, einen Notfallordner anzulegen. Dieser kann je nach persönlichen Geschmack und Umfeld mehr oder weniger umfangreich sein. Neben den reinen Adressdaten macht es auch Sinn, Kopien von Versicherungspolicen, Adressen von wichtigen Vertrauenspersonen wie etwa Freunden, Verwandten, Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer) wie auch wichtigen Handwerkern im Fall von Immobilienbesitz aufzunehmen. Auch eine Kopie des Testamentes oder der Vorsorgevollmacht können hinterlegt werden. Problematisch ist dann natürlich der Zugriff auf das Original.

Gedanken machen sollte man sich auch über das digitale Vermächtnis: wo sind welche Daten elektronisch gespeichert und mit welchem Passwort funktioniert der Zugang; gleiches gilt auch für das Online-banking.

Wegen der Besonderheiten jedes Einzelfalls empfiehlt sich dringend, fachkundigen Rat in Anspruch zu nehmen.