Riester-Verträge für Selbstständige

Von Dipl.-Kfm und StB Michael S. Korte – veröffentlicht im ‚Capital Investor‘ vom 04.08.2008

Capital InvesterKlassische Fondssparpläne verlieren ab 2009 durch die 25-prozentige Abgeltungssteuer erheblich an Attraktivität. Eine interessante Alternative ab 2009 bieten Riester-Fondssparpläne – und zwar auch für Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Förderung haben.

Bei Riester-Verträgen – egal, ob gefördert oder nicht – sind sämtliche Erträge in der Ansparphase steuerfrei, erst in der Auszahlungsphase kassiert der Fiskus Steuern. Die Verträge werden aber nicht mit der Abgeltungssteuer belegt, sondern in der Regel mit einem günstigeren Satz. Das hat das Bundesfinanzministerium in einer aktuellen Verwaltungsanweisung bestätigt.

Selbstständige, die in einen mindestens zwölf Jahre laufenden Vertrag einzahlen und sich diesen nach Vollendung des 60. Lebensjahres in einer Summe auszahlen lassen, müssen nur die Hälfte der „Erträge“ versteuern. Wählt der Selbstständige die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente, wird lediglich der darin enthaltene Ertragsanteil besteuert. Das ist meist günstiger als die Abgeltungssteuer.