Steuerbefreiung für das Jobticket

von Dr. Michael Korte

Die im Jahr 2004 aufgehobenen Steuerbefreiungen für Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird zum 01.01.2019 wieder eingeführt. Auch wurde die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert.

Begünstigt sind somit

  • Sachbezüge in Form der zur Verfügungstellung von Fahrausweisen (unentgeltlich oder verbilligt) sowie
  • Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zum Erwerb von Fahrausweisen

Nachteil: Diese steuerfreien Leistungen werden auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet.

Tipp: Da nur Fahrten im Linienverkehr begünstigt sind, sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Taxikosten eines Arbeitnehmers nicht steuerbefreit; ebenfalls dürfen die Zuschüsse und Sachbezüge nicht durch Umwandlung des Arbeitslohns finanziert werden, sondern nur zusätzlich überlassen werden.