Steuerpflicht bei Veräußerung der Treibhausgasminderungsquote?

von Dr. Michael Korte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Seit dem 01.01.2022 kann jeder Besitzer eines Elektrofahrzeugs von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren, indem er die eingesparten CO2-Emissionen seines Fahrzeuges verkauft; dieserhalb haben sich schon mehrere Online- Plattformen etabliert. In der Praxis stellt sich die Frage, ob diese Einnahmen in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro zu versteuern sind.

Hierzu gibt es die eine erste interne Verfügung der Finanzverwaltung:

Handelt sich um betriebliche Elektrofahrzeuge, sind die Prämien stets als Betriebseinnahme zu versteuern. Handelt es sich um ein privates Elektrofahrzeug, liegen weder sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor, auch kein privates Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG), da es an einem Anschaffungsgeschäft mangelt. Unklar ist noch, ob es sich bei Privatfahrzeugen doch um steuerpflichtige Einkünfte handelt, wenn die THG-Quote jährlich veräußert wird; darin könnte ein eigener „Gewerbetrieb“ gesehen werden. Ferner ist noch unklar, wie THQ-Quote zu behandeln ist bei Dienstwagen, die Arbeitnehmern auch zu Privatzwecken überlassen werden. Die offene Fragen sollen zeitnah auf einer Bund-Länder-Ebene abgestimmt werden.