Töpfe aus der Zweitwohnung absetzen

Beitrag von Rechtsanwalt/Steuerberater/vereidigter Buchprüfer G.-B. Sprißler erschienen in der WirtschaftsWoche Ausgabe 41, am 02.10.2020

Herr Sprißler, für wen ist die berufliche Zweitwohnung steuerlich absetzbar?

Es muss eine doppelte Haushaltsführung vorliegen: Der Lebensmittelpunkt ist weiterhin am Hauptwohnsitz, und man beteiligt sich an den Lebensführungskosten dort. Die Fahrt zur Arbeit muss „unzumutbar“ sein, also pro Strecke über eine Stunde dauern.

Welche Kosten kann man steuerlich geltend machen?

Abzugsfähig sind anfallende Mehrkosten der Zweitwohnung wie Warmmiete, Reparaturen oder Versicherungen, begrenzt auf 1000 Euro im Monat. Übliche Wohneinrichtung wie Küchenmöbel, Betten oder Schränke kommen hinzu. Bei über 800 Euro Kaufpreis werden sie mehrjährig abgeschrieben. Geschirr, Töpfe oder Haushaltsgeräte mit einem Wert unter 800 Euro sind im Anschaffungsjahr vollständig abzugsfähig.

Gibt es weitere Steuervorteile für Wochenendpendler?

Für eine Heimfahrt pro Woche gibt es pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer. Wer nicht nach Hause fährt, kann stattdessen ein 15-minütiges Telefonat geltend machen. In den ersten drei Monaten gibt es zudem eine Verpflegungspauschale.