Unbeliebsame Post

Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 05.09.2008

Italienischer Fiskus kassiert Steuern für Ferienhäuser

Ab dem Jahr 2008 müssen viele Ferienhausbesitzer in Italien damit rechnen, neuerdings Steuerzahlungen an das italienische Finanzamt zu entrichten. Diese Änderung basiert darauf, dass Italien die bisherige Grenze für den Freibetrag beim sogenannten Katasterertragswert von 3.000,00 € auf 500,00 € herabgesetzt hat. Bei diesem sogenannten Katasterertragswert handelt es sich um einen fiktiven Ertragswert für diese betreffende Immobilie. Wird der Betrag von 500,00 € hierbei überschritten, muss schon eine Einkommensteuererklärung in Italien abgegeben werden, was schon bei kleineren Ferienimmobilien der Fall sein kann. Übrigens wird diese Steuer auch dann fällig, wenn die Immobilie nur eigengenutzt ist und nicht vermietet wird. Der Steuersatz liegt bei 23 % des Gesamtbetrages des Katasterertragswerts.

Post vom italienischen Fiskus

Nach vorliegenden Informationen haben sehr viele Ferienhausbesitzer bereits entsprechende Post vom italienischen Finanzamt bekommen. Letztlich kann man sich aber auch nicht hierauf verlassen, weil man auch schon ohne Post von der italienischen Finanzbehörde tätig werden muss. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch nach Ablauf von sechs Jahren entsprechende Nachzahlungen drohen und eine entsprechende Strafe von mehr als 100 % droht. Wenn die Steuererklärungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen abgegeben werden, drohen zudem Strafzuschläge in Höhe von 258,00 € bis 1.032,00 €.

Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass nach dem derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien in Deutschland der sogenannte steuerliche Progressionsvorbehalt gilt. Nur zur Ermittlung des Steuersatzes werden die italienischen Einkünfte dem deutschen Einkommen hinzugerechnet.

Keine Steuer für ersten Wohnsitz

Diese Einkommensteuer auf den Katasterertragswert fällt nicht an, wenn der Eigentümer diese Immobilie als ersten Wohnsitz nutzt. In solchen Fällen kann sogar der Katasterertragswert von der Steuer abgesetzt werden. Übrigens kann die Steuererklärung in Italien sogar in deutscher Sprache bestellt werden, immerhin ein Service. Die Abgabe der Steuererklärung kann auf dem Postweg oder auch bei einer Bank erfolgen; wird diese elektronisch abgegeben, so gibt es einen Monat längere Abgabefrist.

Stand September / 2008
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