09 Feb Update Coronahilfen (Stand 08.02.2022)
Posted at 08:38h
in Fachartikel
1. Hinzuverdienstgrenze 2022
Auch im Jahr 2022 können Frührentner ihre Rente aufbessern: die durch die Coronakrise erhöhte Hinzuverdienstgrenze wurde verlängert: Rentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen bis zu 46.060,- € hinzuverdienen, ohne dass die vorgezogene Altersrente gemindert wird.
2. Überbrückungshilfe IV
Förderzeitraum Januar bis März 2022, Antragsfrist (wird wahrscheinlich verlängert) bis 30.04.2022. Wichtig: Es werden nur die Kosten gefördert bzw. bezuschusst, die per Überweisung bezahlt wurden; bar gezahlte Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
3. Soforthilfe
Die Frist zur Rückzahlung der Soforthilfe wurde durch das Land NRW bis zum 30.06.2023 verlängert.
4. Übersicht Fristen Coronahilfen
- a) 31.03.2022
Ende Antragsfrist Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum 7-12/2021) - b) 30.04.2022
Ende Antragsfrist Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum 1-3/2022) - c) 31.12.2022
Ende Frist Schlussabrechnung für alle Förderprogramme