Update Coronahilfen (Stand 08.02.2022)

1. Hinzuverdienstgrenze 2022

Auch im Jahr 2022 können Frührentner ihre Rente aufbessern: die durch die Coronakrise erhöhte Hinzuverdienstgrenze wurde verlängert: Rentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen bis zu 46.060,- € hinzuverdienen, ohne dass die vorgezogene Altersrente gemindert wird.

2. Überbrückungshilfe IV

Förderzeitraum Januar bis März 2022, Antragsfrist (wird wahrscheinlich verlängert) bis 30.04.2022. Wichtig: Es werden nur die Kosten gefördert bzw. bezuschusst, die per Überweisung bezahlt wurden; bar gezahlte Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

3. Soforthilfe

Die Frist zur Rückzahlung der Soforthilfe wurde durch das Land NRW bis zum 30.06.2023 verlängert.

4. Übersicht Fristen Coronahilfen

  • a) 31.03.2022
    Ende Antragsfrist Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum 7-12/2021)
  • b) 30.04.2022
    Ende Antragsfrist Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum 1-3/2022)
  • c) 31.12.2022
    Ende Frist Schlussabrechnung für alle Förderprogramme