Urlaubsplanung im Arbeitsrecht

Von Dr. Thorsten Engel, LL.M. – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht – veröffentlicht in der Mitarbeiterzeitung des Prosper-Hospitals

Der Sommer steht vor der Tür – höchste Zeit für die Urlaubsplanung!

Wenn ein Arbeitnehmer aber erst jetzt seinen Urlaub beantragt, wird dieser möglicherweise nicht mehr genehmigt: Der gewünschte Zeitraum könnte schon an andere Mitarbeiter vergeben sein. Anlass genug, sich mit der Urlaubsplanung im Arbeitsrecht zu beschäftigen. Vorrangiger Anknüpfungspunkt ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ergänzt und konkretisiert werden die Regelungen in dem individuellen arbeits- und kollektivrechtlichen Tarifvertrag.

Hier erhalten Sie den kompletten Artikel als PDF-Dokument