Wichtige Neuerungen und Änderungen ab 2022

1. Grundsteuer

Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr auf Basis der alten Einheitswerte erhoben werden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts; Steuerpflichtige müssen daher zum 01.07.2022 entsprechende Angaben zu den Immobilien machen und die entsprechende Feststellungserklärung elektronisch übermitteln.
Grundsätzlich sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, doch liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal die Berechnungsprogramme vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

2. Corona-Bonus

Der abgabenfreie Corona-Bonus für Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1.500,- € kann bis spätestens März 2022 gewährt bzw. ausgezahlt werden.

3. Grundfreibetrag und Steuersätze

Der Grundfreibetrag für ledige steigt von 9.744,- € auf 9.948,- €; der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.957,- € (bei Ehegatten verdoppeln sich die vorgenannten Werte). Ab einem Einkommen von 277.826,- € erhöht sich der Steuersatz auf 45 %.

4. Steuererklärung

Die Steuerklärung für das Jahr 2021 ist bis zum 01.08.2022 abzugeben, bei einer Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater endet die Abgabefrist Ende Februar 2023 – sofern nicht im Zusammenhang mit der Corona-Krise die Fristen erneut verlängert werden.

5. Altersvorsorge

Zahlungen in die sogenannte Basisvorsorge (Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, sogenannte Rürup-Renten) können bis zu einem Höchstbetrag von 25.638,- € steuerwirksam geltend gemacht werden, wobei im Jahr 2022 94 % davon steuerlich angesetzt werden können (24.142,- € maximal). Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr erstmalig gesunken, da er an die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gekoppelt ist.
Bei Ehegatten verdoppeln sich die vorgenannten Beträge.

6. Hinzuverdienstgrenzen

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und in bestimmten Branchen arbeitet (Pflege), kann auch im Jahr 2022 bis zu 46.060,- € hinzuverdienen ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.

7. Mindestlohn

Ab dem 01. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 € auf 9,82 € pro Stunde. Wer die Grenzen ausgeschöpft hat, muss zukünftig die Stunden reduzieren.
Ab dem 01. Juli 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf 10,45 € pro Stunde; im Koalitionsvertrag wurde ein Mindestlohn von 12,- Euro angekündigt, wobei bei Umsetzung wahrscheinlich auch die Verdienstgrenze für Minijobber von 450,- € bisher auf 520,- € im Monat angehoben werden soll.

8. Versteuerung der Renten

Alle, die 2022 aus Altersgründen aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen 82 % der Rente versteuern. Ob es zu einer Doppelbesteuerung kommt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, so dass alle aktuellen Rentenbescheide insoweit vorläufig ergehen.

9. Neuerung bei E-Pkws

Der Staat fördert grundsätzlich die Umstellung für die E-Mobilität auch durch steuerliche Vorteile, beispielsweise für Dienstwagen. Für Hybridfahrzeuge ändern sich die Vorschriften insoweit, als dem 01. Januar 2022 für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung (geringe Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch) eine Mindestreichweite von 60 km rein elektrisch gewährleistet sein muss (bisher 40).

10. Unterhalt

Der steuerliche Unterhaltshöchstbetrag wird auf 9.984,- € angepasst.

11. Sachbezüge

Ab 2022 dürfen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer monatlich 50,- € als Sachzuwendung wie Gutscheinkarten o.ä. zukommen lassen, ohne dass die Beiträge versteuert werden. Hier handelt es sich um eine Freigrenze, bereits ein Cent zu viel führt zu einer Steuerpflicht des gesamten Beitrags.