Zuschüsse des Arbeitgebers zur Krankenversicherung

Von Rechtsanwalt/Steuerberater/vereidigter Buchprüfer G.-B. Sprißler – veröffentlicht in der RZ Gesundheit Nr. 59

Steuerliche Nachteile bei Zahlung für den Ehegatten

Für das Jahr 2006 hatte das höchste Finanzgericht eine Entscheidung zu einem besonderen Sachverhalt zu fällen. Dabei hatte der Arbeitgeber Zuschüsse zur Krankenversicherung gezahlt, die steuerfrei waren. Zuschüsse beantragen die privaten Krankenversicherungen sowohl des Arbeitnehmers, aber auch dessen Ehegatten.

Nach den damaligen Gesetzesregeln konnten Versicherungsbeiträge nur in begrenztem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Der Umfang war davon abhängig, ob für die Krankenversicherung Zuschüsse von dritter Seite geleistet wurden. Hierzu zählen auch steuerfreie Arbeitgeberleistungen (ebenso wie etwa Beihilfeleistungen bei Beamten). Die Frage im konkreten Urteilsfall drehte sich darum, ob mit den Aufwendungen nur die Beträge des Arbeitnehmer – Ehegatten, oder auch die des mitbegünstigten  Ehegatten gekürzt wurden.

Der Bundesfinanzhof erstellte sich auf den Standpunkt, dass auch der Höchstbetrag für beide Ehegatten zu kürzen sei. Er berief sich darauf, dass die Kürzung sachgerecht ist. Wenn der Arbeitnehmer auch Zuschüsse der Krankenversicherung seines Ehegatten erhält, die steuerfrei sind, ist es auf der anderen Seite sachlich gerechtfertigt, wenn die steuerlich berücksichtigen Höchstbeträge dann ebenfalls gekürzt werden. Die Gerichte sehen hierin auch keinen Verfassungsverstoß. Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, weil sie auf einem sachlichen Grund beruht.

(Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. 1. 2013 X R 43/2009).