Mucki-Buden-Zuschuss ist zu versteuern

Von Gregor-B. Sprißler – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater – veröffentlicht  in der Recklinghäuser Zeitung

Verführerisch ist es, Arbeitnehmern Zuwendungen zukommen zu lassen, die nicht der Steuer unterworfen werden. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer können unter derartige Zuwendungen fallen.

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