16 Mrz Mucki-Buden-Zuschuss ist zu versteuern
Posted at 18:01h
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Von Gregor-B. Sprißler – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater – veröffentlicht in der Recklinghäuser Zeitung
Verführerisch ist es, Arbeitnehmern Zuwendungen zukommen zu lassen, die nicht der Steuer unterworfen werden. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer können unter derartige Zuwendungen fallen.