Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen werden ab dem 01.01.2022 (rückwirkend!) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt; dies gilt für PV-Anlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 KW auf Einfamilienhäusern und auch auf nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden und bis zu einer Bruttonennleistung von 15 KW...

Auch in diesem Jahr hat sich die Recklinghäuser Kanzlei Korte & Partner wieder an der Aktion Weihnachts-Wichtel Vest, einer Initiative des Vestischen Unternehmerkreises, beteiligt....