26 Jan Coronabedingte Verfahrenserleichterungen u.a. durch das Bundesfinanzministerium für durch die Coronapandemie betroffene Unternehmen (Stand 20.01.2021)
Die Coronapandemie ist auch im Jahr 2021 allgegenwärtig, so dass das Bundesfinanzministerium Erleichterungen im Bereich des Besteuerungsprozesses mit diversen Schreiben aus Dezember 2020 umgesetzt hat: 1. Stundungs-und Vollstreckungserleichterungen (Vollstreckungsaufschub), die ursprünglich bis zum 31.12.2020 gewährt wurden, werden unverändert übernommen und für bis zum 31.03.2021 fällige Steuern...