16 März Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Der Gesetzgeber hat in § 84 Abs. 2 SGB IX das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Danach ist ein BEM durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen (zusammenhängend oder in mehreren Zeitabschnitten) arbeitsunfähig ist....