01 Mai In steuerlicher Sicht relevant
Werden Erschließungskosten und Straßenanliegerbeiträge, zum Beispiel zum Ausbau des Kanalnetzes in der Straße, bezahlt, so gehören diese Kosten zu den steuerlich nicht abschreibungsfähigen Aufwendungen für den Grund und Boden und können deswegen bei den Vermietungseinkünften steuerlich nicht abgesetzt werden....