17 Okt. Steuervorteil auch für Heimbewohner
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in einer sogenannten Rundverfügung zu Steuerfragen wegen Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nach den einkommensteuerlichen Vorschriften für Bewohner eines Heims ausführlich Stellung genommen....