12 Dez Berufsunfähigkeitsversicherung ist privat veranlasst
Versicherungsbeiträge sind nur im begrenzten Umfang - nämlich als Sonderausgaben – steuerlich abzugsfähig, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Es ist daher oft günstiger, die Beiträge in die besser abzugsfähige Kategorie von betrieblich bzw. beruflich veranlassten Aufwendungen einzuordnen. ...