17 Feb. Exerzitien und Arbeitsrecht
Die Rechtsfolgen der Teilnahme an Exerzitien sind in § 10 Abs. 5 der AVR geregelt. Demnach erhält der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnimmt, pro Kalenderjahr bis zu drei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen....