24 Okt. Keine Ermäßigung für Wasserschäden
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem rechtskräftigen Urteil Anfang 2007 entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von Wasserschäden beim Einfamilienhaus nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen sind....