10 Okt. Bei Gegenwert keine Ermäßigung
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom Ende des vorigen Jahres können die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, dass Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen keinen Gegenwert haben und deshalb als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen sind....