13 Mrz Pauschale Zahlungen für Schönheitsreparaturen
von RA/StB/vBP Gregor-Bernward Sprißler Steuervergünstigung nur bei konkreten Handwerkerleistungen Es gibt steuerliche Vergünstigungen für Handwerkerleistungen bei selbstgenutzten Wohnraum. Steuerlich gefördert werden Modernisierungs-, Renovierungs-, und Erhaltungsaufwendungen, soweit sie nicht Materialkosten, sondern den Lohnanteil betreffen, i.H.v. 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch mit 1.200,- € pro Jahr. Ein evanglischer Pfarrer hatte...