10 Dez. Brustverkleinerung: Nicht mit dem Finanzamt!
Nicht jede medizinische Maßnahme genießt steuerliche Vergünstigungen, soweit nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse ersetzt. So werden die von Ärzten ausgestellten Rechnungen für medizinische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Allerdings setzt dies voraus, dass grundsätzlich eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder – falls...