Versicherungsbeiträge sind nur im begrenzten Umfang - nämlich als Sonderausgaben – steuerlich abzugsfähig, wenn es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Es ist daher oft günstiger, die Beiträge in die besser abzugsfähige Kategorie von betrieblich bzw. beruflich veranlassten Aufwendungen einzuordnen. ...

Nicht jede medizinische Maßnahme genießt steuerliche Vergünstigungen, soweit nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse ersetzt. So werden die von Ärzten ausgestellten Rechnungen für medizinische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Allerdings setzt dies voraus, dass grundsätzlich eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder – falls...