31 Okt. Erbschein und Grundbuchberichtigung nach Erbfall
Gehört zum Nachlass ein Grundstück, muss zwingend zunächst der oder die Erben als neuer Eigentümer eingetragen werden. Erst wenn diese Formalie erledigt ist, können der oder die Erben später das Grundstück belasten oder veräußern. Je früher diese Berichtigung erfolgt, umso einfacher ist der Nachweis und...